Die 10 wichtigsten Fragen und Anworten zum Persönlichen Budget 

 

Was ist ein Persönliches Budget ?                                                                              Ein Persönliches Budget ist eine Geldleistung.

Für wenn ist ein Persönliches Budget?

Für alle Menschen, also auch Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind.

 

Welche Vorraussetzungen müssen  Vorliegen?                                                         Eine Behinderung oder eine "Bedrohung"  von Behinderung.                                         Die montaliche Einkünfte von höchstens 748,00€ (Doppelter Harz 4 Satz) sollten nicht überschritten sein.                                                                                                          Ein Gesamtvermögen von höchstens 2.600,00€.

Welche Hilfen kann ich mit dem Persönlichen Budget bezahlen?

Hilfen für das Wohnen

Hilfen bei der Pflege

Hilfen bei der Krankenkasse

Hilfen bei der Arbeit, z.B. Arbeitsassistenz oder technische Arbeitshilfen.

Hilfe bei Ausbildung und Studium.

 

Info: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „das Persönliche Budget hilft zum Beispiel, wenn Sie aus einem Heim ausziehen wollen.“

 

Wie viel Geld bekommen Sie?

Bedarfsdeckung: Das Persönliche Budget muss so hoch sein, dass es Ihnen möglich ist, ihren Hilfebedarf zu decken.

Deckelung: Das Persönliche Budget darf nicht teurer sein als die Hilfe, die Sie als Sachleistung z.B. (Heimkosten) beanspruchen könnten.

 

Info: Die aktuellen Sachkosten (Massnahmepauschale,Grundpauschale, Investitionskostenpauschale, Pflegekostenpauschale) in einem Heim der Behindertenhilfe liegen bei einem erwachsenen Menschen mit Hilfebedarfsgruppe 3 bei ca 3.100,00€/mtl.

 

Können Sie Das Persönliche Budget überall bekommen?

Seit dem 01. Januar 2008 können Sie das Persönliche Budget in ganz Deutschland bekommen. Jeder berechtigte Mensch, der einen Antrag stellt muss ein Persönliches Budget gemäß seines Hilfebedarfs bekommen.

 

Info: In der Praxis hat jedes Landratsamt noch seine eigene Vorgehensweisen bei der Ermittlung des Hilfebedarfs und der damit verbundenen Berechnung der Höhe des Persönlichen Budgets.

 

Welche Vorteile hat das Persönliche Budget?

Sie sind ihr eigener Chef und bestimmen selbst, welche Hilfen Sie wann, wo und von wem einkaufen.  

                                                                                                                                             Info: Manche Menschen, die seelisch oder geistig behindert sind benötigen eine Vertrauensperson, die sie auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützen. In der Praxis sind das meistens die gesetzlichen Vertreter, vor allem Eltern und ehrenamtliche Betreuer.  

 

Wie bekommen Sie ein Persönliches Budget ?

1.    Sie stellen einen formlosen Antrag beim Landratsamt, Abteilung Sozial – und Eingliederungshilfe ihres Geburtslandkreises, dem späteren Kostenträger. Sie können ihren formlosen Antrag aber auch an ihre Kranken- oder Pflegkasse, die Rentenversicherung, das Jugendamt, das Integrationsamt oder die Agentur für Arbeit schicken. Dauert aber länger!!!!

2.    Es kommt zu einem Hilfeplangespräch, bei dem Sie eine Personen Ihres Vertrauen mitnehmen können und sollten. Danach bekommen Sie einen Brief indem steht, welche Hilfen Sie als Persönliches Budget bekommen können, welche Beratung und Unterstützung Sie brauchen. Wie viel Geld Sie bekommen und was in der Zielvereinbarung stehen soll.

3.    Es kommt zu einem Vertrag zwischen Ihnen und dem Kostenträger, der sogenannten Zielvereinbarung.

4.    Zum Abschluß bekommen Sie vom Kostenträger einen Bescheid indem steht wie viel Persönliches Budget Sie bekommen und wofür Sie es bekommen.

 

Info: Die beste Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget haben die Mitarbeiter der Eingliederungshilfe. Die Dauer zwischen Antrag und Zielvereinbarung liegen in der Praxis zwischen 3 und 6 Monaten. In einem Fall hat es 1 Jahr und 6 Monate gedauert.

 

 

Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden?

Wenn sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind legen Sie schriftlich Einspruch ein. Wenn der Kostenträger den Bescheid nicht ändert muss ein Gericht entscheiden und Sie benötigen einen Rechtsbeistand.

 

Info: Bedarfsdeckung: Das Persönliche Budget muss so hoch sein, dass es Ihnen möglich ist, ihren Hilfebedarf zu decken.

Deckelung: Das Persönliche Budget darf nicht teurer sein, als die Hilfe, die Sie als Sachleistung z.B. (Heimkosten) beanspruchen könnten.

Und !!!! Ambulant geht vor stationär.

 

 

Wie lange bekommen sie das Persönliche Budget?

Spätestens nach 2 Jahren kommt zu einem erneuten Hilfeplangespräch.

 

Quellen:Das trägerübergreifende Persönliche Budget vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

Die Broschüre kann und viele wichtige Informationen mehr können beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales kostenlos erworben werden.

 

www.budget.bmas.de weitere infos unter:

www.isl-ev.d

www.budget.paritaet.org 

www.forsea.de 

www.bi-daheim.de